|
|
 |
|
Entsorgung / Abfall
|
 |
|
Umzüge sind genau der richtige Moment, um nicht mehr benötigte Gegenstände zu entsorgen. Das Durchsehen
aller Artikel beansprucht immer sehr viel Zeit. Beginnen Sie deshalb so früh wie möglich mit dem Aussortieren.
Möchten Sie Hilfe bei der Entsorgung diverser Güter, so wenden Sie sich an eine Umzugsfirma.
|
| Papier und Karton |
| |
|
Papier und Karton direkt entsorgen. Achten Sie auf die Altpapier- und Kartonsammlung in Ihrer Region. Den Termin erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde. Die Entsorgung ist für Sie kostenlos.
|
| Teppiche, Stoffe und Matratzen |
| |
|
Diese Güter bringen Sie oder Ihr Umzugsunternehmen am besten in eine Verbrennungsanlage. Sammeln Sie alle Güter
und bringen Sie sie gemeinsam mit einem geeigneten Fahrzeug zur Entsorgungsstelle. Die Gebühren für die
Entsorgung werden nach Gewicht berechnet. Jedoch wird bei der Entsorgung eine Mindestgebühr fällig. Es lohnt sich
deshalb nicht, einzelne Gegenstände mit dem Personenwagen zu entsorgen. Die Entsorgungsstellen finden Sie über
Ihre Gemeinde.
|
| Computer, Monitor, Drucker, Notebook, Radio, Fernseher etc. |
| |
|
Alle elektronischen Geräte können kostenlos entsorgt werden. Wenden Sie sich an ein Elektronikfachgeschäft
für die Rückgabe. Dabei spielt es keine Rolle, wo Sie das Gerät erworben haben.
|
| Möbel und Büromöbel aus Holz |
| |
|
Holzmöbel und andere beschädigte Gegenstände aus Holz entsorgen Sie in der Verbrennungsanlage. Beachten
Sie beim Entsorgen Ihres Abfallgutes die Mindestgebühren. Organisieren Sie einen einzigen Transport mit allen
Gegenständen aus Holz zum Entsorgen. Die Adressen der Abfallstellen erhalten Sie bei der Gemeinde.
|
| Kunststoffe |
| |
|
Kleine Mengen dürfen im Kehricht entsorgt werden. Sind grössere Mengen aus Kunststoff zu entsorgen, so bringen
Sie diese in eine Sonderdeponie. Ihre Gemeinde kennt die Adressen dieser gebührenpflichtigen Deponien.
|
| Kühlschrank, Kochherd und Küchengeräte |
| |
|
Diese Geräte dürfen Sie kostenlos bei einer Verkaufsstelle zurück geben. Alle Läden, die diese
Produkte verkaufen, sind auch verpflichtet, die alten Geräte entgegen zu nehmen.
|
| Kleider, Textilien und Schuhe |
| |
|
Fast alle Gemeinden betreiben Gratis-Sammelstellen für Kleider. Geben Sie Ihre noch brauchbaren und sauberen Kleider,
Textilien und Schuhe dort ab.
|
| Chemikalien und Gifte |
| |
|
Farben, Lacke, Lösungsmittel, Laugen, Säuren, Verdünner, Pflanzenschutzmittel etc. bringen Sie am besten
in den Originalbehältern zurück in die Verkaufsstellen. Eine weitere Möglichkeit sind die Giftsammelstellen
der Gemeinden.
|
| Neon- und Leuchtstoffröhren |
| |
|
Diese Produkte enthalten Schwermetalle und dürfen nicht in den Kehricht gelangen.
Zurück zur Verkaufsstelle oder an der Giftsammelstelle der Gemeinde abgeben.
|
| Metalle |
| |
|
Möchten Sie Velos, Metallteile, Dosen, Metallmöbel etc. im normalen Rahmen entsorgen, so findet dafür
eine kostenlose Altmetallsammlung in Ihrer Gemeinde statt. Allerdings müssen Sie diesen Termin rechtzeitig planen,
da Altmetalle nicht allzu oft abgeholt werden. Haben Sie den Termin verpasst, so erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde
nach einer Sammelstelle. Besorgen Sie sich bei grösseren Mengen an Altmetall aus einem Abbruch eine Mulde.
|
| Pet |
| |
|
Getränkeflaschen aus Pet (Polyethylenterephtalat) direkt bei den Verkaufsstellen in den kostenlosen Sammelbehälter
einwerfen.
|
| Flaschen und Gläser |
| |
|
Alle Flaschen und Gläser in den Container der Glassammelstelle in Ihrer Gemeinde einwerfen. Die Entsorgung ist
kostenlos.
|
| Flachglas |
| |
|
Fensterglas, Verbundglas und Autoscheiben in einer Deponie für Glas abgeben. Erkundigen Sie sich nach einer Adresse
bei Ihrer Gemeinde. Das Entsorgen dieser Glasabfälle wird Ihnen verrechnet.
|
| Medikamente und Medizinalprodukte |
| |
|
Produkte aus der Medizin an die Verkaufsstellen (Arzt, Drogerie, Apotheke) oder an der Giftsammelstelle
in der Gemeinde abgeben.
|
| Gummiteile und Reifen |
| |
|
Kleinteile mit dem Kehricht entsorgen. Personen- oder Lastwagenpneus an eine Verkaufsstelle von Reifen zurückbringen.
Die Abgaben sind gebührenpflichtig.
|
| Mineral- und Speiseöle |
| |
|
Motorenöl, Schmierstoffe, Speiseöle sowie Fritieröle bei der Altölsammelstelle in der Gemeinde abgeben.
Diese Stoffe nicht in die Kanalisation schütten. Motorenöle enthalten Schwermetalle!
|
|
|
Copyright © by TRANSPORTE.CH. All Rights reserved. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Nutzungsbedingungen |
| |
|
|